Eine gute Zusammenstellung, was die DSGVA für ein privates Blog bedeutet:
https://www.blogyourthing.com/dsgvo/
@jensitus, wir sind hier eh ne große Familie, oder?
Fabsi | 11.05.18 09:06
"Die Ausnahmen vom Anwendungsbereich der DSGVO sind in der DSGVO abschließend aufgezählt. Eine Ausnahme gibt es beispielsweise für die Datenverarbeitung durch Privatpersonen ausschließlich für „persönliche oder familiäre Tätigkeiten“. Eine Ausnahme für gemeinnützige Vereine gibt es nicht." https://www.wko.at/service/unternehmensfuehrung-finanzierung-foerderungen/eu-dsgvo-bin-ich-betroffen-faq.html#5
Fabsi | 11.05.18 09:07
"Wie Rechtsanwalt und DSGVO-Experte Mag. Peter Harlander (lawoffice.at als Kommentar zu meinem Facebook-Update geschrieben hat, gilt für Blogger offenbar sehr wohl die Verpflichtung eines solchen Verarbeitungsverzeichnisses: Blogger müssen definitiv ein Verfahrensverzeichnis führen. „Nur gelegentliche Verarbeitung“ liegt dank Webanalyse / Kommentarfunktion / Newsletter etc nicht vor. Damit kein genereller Entfall der Pflicht zur Führung eines Verarbeitungsverzeichnisses. (Artikel 30 Abs. 5 ist in der Verordnung unrichtig übersetzt und daher missverständlich.)" https://datenschmutz.net/dsgvo-checkliste-fuer-blogs/
Birgitt | 11.05.18 19:40
Jetzt stellt sich dann noch die Frage, ob wir hier Blogger sind oder nicht doch eine große Familie, die ihr privates Spielchen spielt. Immerhin kommt man nur mit Einladung rein.
jensitus | 11.05.18 20:00
Ist das so? Oder kann sich nicht jeder anmelden, der irgendwie auf diese Seite kommt? Wenn ich das richtig im Kopf habe, waren die Einladungen doch nur ne Zusatzfunktion
Birgitt | 11.05.18 20:37
Jepp, ist so. Derzeit kommt man nur mit Einladung rein. Es war mal eine Zusatzfunktion, stimmt schon, ist aber auch schon etwas her. Es gab mal ein Problem mit Bots, die sich regelmäßig angemeldet haben, da haben wir schlussendlich auf eine reine Einladungspolicy umgeschalten.
jensitus | 11.05.18 20:45