Achtung!
Wer aus "Freude an der Behelligung der Behörde" mutwillig ein Verfahren anstrebt, verstößt gegen § 35 AVG!

frucada | 19.06.16 17:02 | 6 comments
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Is eh nur eine Verwaltungsstrafe, oder?

fkleedorfer | 19.06.16 19:18


Ob das das Zeug zum neuen Trendsport hat? Ich weiß ja nicht

jensitus | 19.06.16 20:27


Der Spaß kostet bis zu 726 Euro. Golfen ist teurer.

frucada | 20.06.16 07:37


Meintest du, der FPÖ droht sowas wegen der Wahlanfechtung? Oder was war der Fall um den es dir ging?

fkleedorfer | 20.06.16 09:14


Eigentlich war das nur ein fun fact aus einem Text, den ich gerade korrigiere (allgemein und ohne Bezug auf einen konkreten Fall), aber vielleicht sollte tatsächlich eine Juristin gefragt werden, ob das auf die FPÖ anzuwenden wäre. Gute Idee!

frucada | 20.06.16 09:36


Aber dem Reini sollte man das stecken, wegen seiner Parkscheingeschichte

fkleedorfer | 20.06.16 12:06


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