Es geht um formelle Verstöße, Manipulationen haben nicht stattgefunden - so oder so ähnlich der VfGH.
Tatsächlich haben beim, bzw vor dem Brexit-Referendum Manipulationen in dem Maße stattgefunden, als dass den Leuten von den Rechtspopulisten das Blaue vom Himmel herunter gelogen wurde. Kurz danach wurde ja unumwunden zugegeben, dass gelogen wurde - d.h. die Manipulation des sog. Wählerwillens, um das eigene Wahlziel zu erreichen, wurde eingestanden.
Das heißt doch - nach österreichischer Rechtssprechung (ich weiß schon, die gilt in GB nicht) -, dass das Brexitreferendum wiederholt werden müsste, eigentlich. Oder?

jensitus | 02.07.16 16:30 | 0 comments
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