Hübsche Idee:
http://www.zeit.de/karriere/bewerbung/2015-06/bewerbungsabsage-floskel-poesiealbum
Incredible, die SZ berichtet aus Freital und schafft es, die Begriffe "rechts", "Nazi" oder "Neonazi" vollkommen zu umschiffen:
http://www.sueddeutsche.de/politik/freital-ausdauernd-aufgeheizt-1.2554805
Statt Urlaubsfotos ein neuer Beitrag zu meiner Sammlung kreativer Frisörschilder
Der Fall S. zeigt, es existiert eine Gesinnungsjustiz.
Nach einer mehr als fragwürdigen Beweisaufnahme für die Vorwürfe des Landfriedensbruchs und der Rädelsführerschaft bei den Demonstrationen gegen den Akademikerball 2014 rund um die Hofburg wurde S. erstinstanzlich zu einem Jahr teilbedingt verurteilt. Der einzige Belastungszeuge - ein Polizist - verstrickte sich im Laufe seiner Aussage immer mehr in Widersprüche, so dass man am Ende nicht mal mehr davon ausgehen konnte, dass das Gegenteil richtig ist. Das Verfahren hätte nach der Aussage rückwirkend eingestellt werden müssen. Einzig S. selber konnte Erhellendes beitragen: Ja, er war vor Ort und er hat einem Mistkübel auf die Beine geholfen.
Der belastende Polizist hingegen wusste streckenweise nicht mal, wo er eigentlich war. Lediglich dass es sich um Wien handelte, stand zweifelsfrei außer Frage. Aber wen oder was er da wirklich gesehen hatte, ließ sich seiner Aussage beileibe nicht entnehmen.
Nun wurde im Berufungsverfahren am OLG Wien der Berufung nicht stattgegeben. Laut Senatspräsidenten fiel das Urteil nicht zu hoch aus (es wurde nur gegen die Höhe des Urteils berufen, da das Urteil an sich schon vom OLG bestätigt wurde), im Gegenteil, es hätte das Urteil viel höher sein müssen.
Allein schon der Umstand, dass S. aus dem Ausland anreiste, um hier antifaschistisch aktiv zu werden und um an einer Demonstration teilzunehmen, legte ihm der Richter zur Last.
Im schriftlichen Urteil aus erster Instanz hieß es noch, es gab drei Verletzte und einen Schaden in Höhe von 50.000 Euro. Im Berufungsverfahren wurden daraus 10 Verletzte und 500.000 Euro. Auf Fakten basierende Verhandlungen schauen anders aus.
Der rechtsstaatliche Grundsatz, in dubio pro reo gilt in Österreich nicht. Dieser wäre aber dringend angeraten gewesen, um dem Image der Bananenrepublik ein wenig zu entkommen.
Schnell mal ist der Lack ab.
Man hätte es vielleicht als Teil der hiesigen Kabarettkultur auffassen können, wenn S. aufgrund einer Befugnisüberschreitung rechtskräftig verurteilt worden wäre - Mistkübel fallen in den Hoheitsbereich der Magistratsabteilung 48, die darf nicht einfach jeder aufstellen, der zufällig an einem vorbei kommt.
S. hätte die Möglichkeit bekommen, Reue zu zeigen, verbunden mit dem hochheiligen Versprechen, Mistkübel hinkünftig liegen zu lassen.
Aber nein, es scheint in Österreich das Bedürfnis zu existieren, immer wieder die hässliche Seite zu zeigen.